Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft bezeichnet den gesetzlichen Güterstand und regelt den individuellen oder gemeinsamen Besitz von Ehepartnern. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, bei Tod eines Partners oder Scheidung wird aber ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen eines Partners bei z.B. Scheidung und dem Anfangsvermögen bei der Heirat.