Unterhaltspflicht

Meint die Pflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern. Bei getrennt lebenden Eltern erfüllt der betreuende Teil bereits mit der Betreuung seine Pflicht, während der andere Elternteil zur Zahlung des sogenannten Barunterhalts verpflichtet ist.

Auch gegenüber volljährigen Kindern kann es eine Unterhaltspflicht geben, wenn diese z.B. durch ein Studium, noch nicht für ihren eigenen Unterhalt aufkommen können.