Unterhaltsanspruch

Kinder, Ehe- oder Lebenspartner (auch Ex-), Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes die alleinbetreuend sind oder auch direkte Verwandte können einen Unterhaltsanspruch geltend machen. Voraussetzung ist das diese Personen „bedürftig“ sind, also ihren eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können oder ein bestehender Lebensstandard nach einer Ehe nicht mehr aufrecht erhalten können.