Reisevertrag

Der Reisevertrag ist nach deutschen Recht eine besonders geregelte Vertragsart. Der Reisevertrag verpflichtet den Reiseveranstalter dem Reisenden, die Gesamtheit der vereinbarten Leistungen mangelfrei zu erbringen.

Es kommt nach und während der Reise immer wieder zu Reklamationen. Hier ist besonders die Form und die Beweisführung wichtig, aber oft auch besonders schwierig. Ich berate Sie gerne über die richtige Vorgehensweise und vertrete Sie bei Forderungen gegen den Reiseveranstalter.