Pachtverträge

Pachtverträge regeln die Gebrauchsüberlasssung eines Gegenstandes. Im Gegensatz zur Miete ist es bei der Pacht erlaubt, z.B. Früchte anzubauen. Wer einen Garten mietet, darf ihn nutzen, die Früchte die in dem Garten wachsen aber nicht für Sich selbst ernten. Bei der Pacht ist das ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung.