Nießbrauch

Ist am leichtesten mit dem gebräuchlichen Begriff „Nutznießer“ zu erklären. Es beschreibt das Recht, die Nutzungen einer fremden Sache, eines fremden Rechts oder eines Vermögens zu ziehen. Also z.B. eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen. Also z.B. Früchte etc.