Mängelrüge

Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Also z.B. falsch gelieferte oder beschädigte Ware. Besondere Bedeutung bekommt die Mängelrüge bei der Fertigstellung eines Neubaus. Hier sind besondere Fristen und Formen zu wahren.

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kann ich Sie sowohl als Bauherr, Bauunternehmer, Architekt oder Handwerker ganz besonders kompetent beraten.