Leasingvertrag

Ein Leasingvertrag hat einen ähnlichen Charakter wie ein Mietvertrag. Allerdings wird beim Leasing die Wartungs- und Instandsetzungsleistung, bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt. Im Gegenzug erhält der Leasingnehmer die Kaufrechte und eine Art Finanzierungsfunktion. Der Leasingvertrag ist ein „atypischer“ Mietvertrag.

Leasingverträge bergen oft versteckte Risiken. So trägt der Leasingnehmer die Sach- und Preisgefahr. Eine gründliche Prüfung der Bedingungen schützt Sie vor nachteiligen Vertragsbedingungen.