Kreditverträge

Oder auch Darlehensvertrag. Regelt die Gewährung eines Kredits zwischen dem Kreditgeber (z.B. einer Bank) und dem Kreditnehmer. Kreditverträge bestehen oft aus einer Vielzahl von einzelnen Vertragsbestandteilen. Kreditart und Kreditbetrag, Kreditzinsen und Kosten, Laufzeit und Tilgung, Sicherheiten usw.

Solche Verträge sollten gründlich und kompetent geprüft werden. Erst recht natürlich, wenn es um hohe Beträge und lange Laufzeiten geht.