Inzahlungnahme (PKW) Wer beim Neuwagenkauf seinen „alten“ in Zahlung gibt, vertraut meist darauf, dass der Händler den Wagen fair bewertet. Nachträgliche ist die Beweisführung meist kompliziert – der fragliche Wagen möglicherwiese längst weiterverkauft.Teilen Sie diesen Beitrag!teilen twittern teilen teilen