Eigenbedarf (Mietrecht)

Der sogenannte Eigenbedarf im Mietrecht tritt ein, wenn ein Vermieter die ganze Mietwohnung für sich selbst oder für eine zu dem Haushalt gehörende Person benötigt. Also z.B. für einen Familienangehörigen oder eine Pflegekraft etc.
Der Eintritt des Eigenbedarfs und der Ablauf so einer Kündigung sind genau geregelt und an enge Grenzen gebunden.