Der Deckungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung gibt an, welche Bereiche und Streitfälle grundsätzlich von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Ob die Versicherung im Einzelfall eintritt, wird aber durch eine individuelle Deckungszusage, nach Prüfung des Rechtsstreits, entschieden.