Dauerschuldverhältnis

Unter einem Dauersachuldverhältnis versteht man einen Vertrag, der nicht mit einem einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung – also z.B. ein Kaufvertrag – erfüllt wird. Vielmehr werden bei einem Dauerschuldverhältnis, über einen längeren Zeitraum, wiederkehrend Leistungen ausgetauscht. So z.B. bei einem Miet- oder Pachtvertrag.