Befristung

Gibt es z.B. im Arbeitsrecht oder bei Mietverträgen. Befristete Verträge unterliegen besonderen Regeln, weil hier nicht ausdrücklich gekündigt werden muss, sondern das Ende der Vereinbarung bereits im Vertrag – eben mit der gesetzten Frist – hinterlegt ist. So läuft ein befristeter Arbeitsvertrag z.B. ein halbes Jahr und endet nach 6 Monaten automatisch – ohne besondere Kündigung. Dafür unterliegen solche Verträge aber auch besonderen Regeln, die beim Abschluß zu beachten sind.