Baurecht

Im Baurecht werden alle Teilbereiche rund um die Planung und Durchführung von Bauvorhaben geregelt. Grundsätzlich wird in privates und öffentliches Baurecht unterschieden. Teilbereiche sind Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge wie z.B. Architektenvertrag, Verträge mit Bauunternehmen etc. sowie Nachbarrechtsgesetze und vieles mehr.

Streitigkeiten entstehen oftmals in Zusammenhang mit der Vergütungspflicht der Leistung des Architekten oder der Haftung für Mängel, die einem Bauwerk anhaften. Die Beantwortung der hier entstehenden Fragen gehört, als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, zu meinen Kernkompetenzen.